Deutschland · Steuerjahr 2026

Brutto-Netto-Rechner 2026

Gib dein Bruttogehalt ein und sieh sofort, was netto übrig bleibt — nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben, mit den offiziellen Werten für 2026 (Steuerklasse I).

Netto
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So wird dein Netto 2026 berechnet

Vom Bruttolohn gehen in Deutschland zwei große Blöcke ab: die Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) und die Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Was übrig bleibt, ist dein Netto. Dieser Rechner nutzt die offiziellen Werte für 2026 und die Steuerklasse I (ledig).

Lohnsteuer — Einkommensteuertarif 2026 (§32a EStG)

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € — bis dahin fällt keine Steuer an. Darüber steigt der Steuersatz progressiv von 14 % bis 42 % an, der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab 69.879 €, die „Reichensteuer" von 45 % ab 277.826 €.

⚠️ Die Lohnsteuer wird nicht direkt auf das Brutto gerechnet: Zuerst werden Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und die Vorsorgepauschale (ein großer Abzug für Renten-, Kranken- und Pflegebeiträge) abgezogen. Dieser Rechner bildet die Vorsorgepauschale nach.

Solidaritätszuschlag

Der Soli beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber erst ab einer Lohnsteuer von 20.350 € (Steuerklasse I) fällig. Die meisten Arbeitnehmer zahlen keinen Soli — bei einem Single greift er erst ab rund 73.000 € Brutto.

Kirchensteuer

Wer Kirchenmitglied ist, zahlt 9 % der Lohnsteuer (in Bayern und Baden-Württemberg 8 %).

Sozialabgaben 2026 (Arbeitnehmeranteil)

VersicherungAnteilBeitragsbemessungsgrenze
Rentenversicherung9,3 %101.400 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %101.400 €
Krankenversicherung*8,75 %69.750 €
Pflegeversicherung1,8 % (+0,6 % kinderlos)69.750 €

*inkl. halbem durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 % (Arbeitnehmeranteil 1,45 %). Dein tatsächlicher Zusatzbeitrag hängt von deiner Krankenkasse ab.

Beispiel: 50.000 € brutto (ledig, kinderlos, 9 % Kirchensteuer)

Bei 50.000 € Brutto fallen rund 6.742 € Lohnsteuer, 0 € Soli, etwa 607 € Kirchensteuer und rund 10.875 € Sozialabgaben an. Es bleiben etwa 31.776 € netto im Jahr, also rund 2.648 € im Monat. Nutze den Rechner oben für deinen eigenen Wert.

Was dieser Rechner nicht berücksichtigt

  • Steuerklasse III/IV/V: Dieser Rechner nutzt Steuerklasse I (ledig). Verheiratete mit Splitting werden separat abgebildet.
  • Kinderfreibeträge über den Pflege-Zuschlag hinaus, geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge und individuelle Freibeträge.
  • Der genaue Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse (hier: Ø 2,9 %).

Häufige Fragen

Was ist die Vorsorgepauschale?

Ein pauschaler Abzug bei der Berechnung der Lohnsteuer, der deine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Ohne sie wäre die Lohnsteuer deutlich zu hoch.

Warum zahle ich keinen Solidaritätszuschlag?

Der Soli ist seit 2021 für die meisten Menschen abgeschafft. Er fällt erst an, wenn deine Lohnsteuer über 20.350 € (Steuerklasse I) liegt — das entspricht etwa 73.000 € Brutto bei einem Single.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2026 rund 2,9 %, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen (je 1,45 %). Deine Krankenkasse kann davon abweichen.

Gilt der Rechner für 2026?

Ja — er nutzt den Einkommensteuertarif 2026 (§32a EStG), den BMF-Programmablaufplan 2026 und die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026.

Weitere Rechner für Deutschland

Dieser Rechner liefert Schätzungen für das Steuerjahr 2026 (Steuerklasse I) auf Basis der offiziellen Werte (§32a EStG, BMF-Programmablaufplan 2026, Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026) und dient nur der allgemeinen Information — er ist keine Steuerberatung. Er verwendet den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % und bildet die Vorsorgepauschale näherungsweise ab; dein tatsächliches Netto kann je nach Krankenkasse, Freibeträgen und Steuerklasse abweichen. Für verbindliche Werte siehe bmf-steuerrechner.de oder frage einen Steuerberater. Quellen: Gesetze-im-Internet (§32a EStG), BMF, Deutsche Rentenversicherung.